Einen Sachverständigen bei der Vorbereitung von Entscheidungen und zur Klärung von Problemen hinzuzuziehen, kann sinnvoll sein.

Auch bei Streitigkeiten kann er mit einer eindeutigen Zuordnung der Sachverhalte helfen.

Bauherren, Planer und Ausführende bedürfen bei Meinungsverschiedenheiten ebenso einer objektiven, fachlich fundierten Beurteilung wie Anwälte und Richter im Rechtsstreit.

Schäden an Gebäuden

Sachverständige dürfen keine Unternehmerinteressen vertreten, sondern müssen ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausüben.

Mit überdurchschnittlichem Fachwissen, Integrität und Redlichkeit können sie über plausible und nachvollziehbare Darlegung der Sachverhalte helfen, einen Streit beizulegen. Dabei ist es oftmals auch nötig, Grenzen der technischen Machbarkeit und des handwerklichen Könnens aufzuzeigen und zu bewerten. 

Mängel können vermieden werden, wenn der Sachverständige bereits in früher Phase eines Bauvorhabens eingebunden wird, um beispielsweise Kostenberechnung, Planung und Ausschreibung auf Fehler hin zu überprüfen.

Im Verlauf eines Bauvorhabens kann der Sachverständige durch Unterstützung der Bauleitung ebenfalls einen positiven Bauablauf begünstigen, indem er gestörte Bauabläufe korrigiert oder zu vermeiden hilft.

Bei der Abnahme hilft der Sachverständige dem Bauherrn bei der Fragestellung, ob das Werk mangelfrei erstellt ist oder eine Abnahme nur eingeschränkt erfolgen kann.

Im Anschluss an eine Abnahme ergibt sich eventuell die Aufgabenstellung, eine Mangelbeseitigung zu begleiten und/oder zu später aufgetretenen Mängeln oder Schäden zu beraten und zu unterstützen.

In Neubau und Bestand sind unter anderem folgende Einsätze des Sachverständigen möglich:

Schadensanalyse

  • Überwachung von Bauteilöffnungen
  • Dokumentation
  • Beweissicherungsverfahren
  • Vorschläge zur Schadensbehebung
  • etc.

Schimmelanalyse

  • Begutachtung
  • Probenahme
  • Laborbefund
  • Beratung zur Schadensursache
  • Vorschläge zur Schadensbehebung
  • etc.

Gutachten

  • Beratung zur Vorgehensweise
  • Prüfung externer Gutachten
  • Gutachtenerstellung
  • Beratung/Unterstützung im Streitfall

Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Die Honorierung der Leistung von Architekten und Ingenieuren ist eine komplexe Materie.

Die HOAI ist ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Arbeit als Architektin oder Architekt, als Ingenieurin oder Ingenieur.

Sie unterstreicht Anspruch und Wertigkeit dieser Arbeit und sollte auch als Element der Prozessqualität und der Baukultur verstanden werden.                

Als reines Preisrecht regelt sie die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architektinnen und Architekten sowie der Ingenieurinnen und Ingenieure (Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer) mit Sitz in Deutschland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden (§1 HOAI).

Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers in der Formulierung und der versuchten, eindeutigen Auslegung auch durch Juristen, obliegt es im Streitfall dem Sachverständigen, den im einzelnen zugrundeliegenden Sachverhalt zu klären und aufzuarbeiten.

Der Sachverständige für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen kann Auftraggeber und Auftragnehmer bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung und der Abrechnung von Leistungen nach HOAI unterstützen.

Dies kann in Form einer Beratung oder eines Gutachtens geschehen.